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FAQ – Fragen und Antworten zu Brandschutzbeschichtungen

Allgemeine Fragen zu Brandschutzbeschichtungen

Zunehmende Erwärmung im Brandfall führt zu einer Reduzierung des Tragverhaltens von Stahlbauteilen. Beim Erreichen der kritischen Stahltemperatur besteht die Gefahr des Versagens, d. h. der Verlust der Tragfähigkeit tritt ein. Durch Brandschutzbeschichtungen wird der Zeitpunkt bis zum Erreichen der kritischen Temperatur so lange wie möglich bzw. so lange wie nötig verlängert.

Die Beschichtungen schäumen bei Hitzeeinwirkung (ab ca. 200°C) auf und bilden einen isolierenden Kohlenstoffschaum.

  • Die architektonische Schönheit von Stahlkonstruktionen wird unterstrichen, da Dämmschichtbildner profilfolgend aufgebracht werden. Daher sind auch komplexe geometrische Formen leichter ausführbar.
  • Die ab 0,2 mm dünne Schicht wird aufgrund des geringen Gewichtes bei der stat. Berechnung nicht berücksichtigt.
  • Durch eine Werkstattbeschichtung wird die Montagezeit reduziert.
  • Durch den Decklack ist eine individuelle Farbgebung möglich.
  • Die Brandschutzbeschichtung ist wartungsfrei.
  • Der Dämmschichtbildner ist in der Anwendung bis zu 10x schneller als Brandschutzplatten.
  • Durch die glatten Oberflächen mit Decklack leicht zu reinigen.

Fragen zum Einsatz von Brandschutzbeschichtungen

Die durch den Einsatz von Dämmschichtbildnern maximal erreichbare Feuerwiderstandsdauer richtet sich unter anderem nach der zugrundegelegten Norm:

  • Nach DIN: F30, F60, F90
  • Nach DIN EN: bis R180
  • International bis 180 Minuten.

Fragen zur Applikation von Brandschutzbeschichtungen

  • Bauteiltemperatur nicht unter + 5°C, maximal + 40°C
  • Relative Luftfeuchtigkeit max. 80%
  • Taupunktabstand während Verarbeitung und Antrocknung ≥ 3 K
  • Beschichtung bis zur Fertigstellung und Durchhärtung des Gesamtanstriches vor Witterungseinflüssen (Regen) schützen!
  • Auf ausreichende Belüftung ist zu achten.

Die oben genannten Bedingungen sind produktabhängig. Den Angaben der Hersteller ist Folge zu leisten.

Eine genelle Aussage hierzu ist nicht möglich. Die Hersteller geben Auskunft darüber, ob Systeme mit oder ohne Decklack zugelassen sind.

Zur Erlangung der bauaufsichtlichen Zulassung für Dämmschichtbildner für den Außenbereich werden Freibewitterungen von beschichteten Stahlplatten gefordert. Ausgelagerte Platten werden nach 2, 5 und 10 Jahren erneut amtlich geprüft und die Zulassung dann entsprechend verlängert. Das System ist immer mit den von den jeweiligen Herstellern vorgeschriebenen Decklacken zu versehen.

Bei geringen Spalten ist davon auszugehen, dass der Dämmschichtbildner diesen im Brandfall durch Aufschäumen überbrückt.
Die Fläche im Spalt sollte so tief wie möglich beschichtet werden.
Bei größeren Spalten sollte der Zwischenraum mit Mineralwolle (Schmelzpunkt > 1.000 ° C) ausgefüllt werden. Ein Überbeschichten mit Dämmschichtbildner ist aus optischen Gründen zu empfehlen.

Fragen zur Bemessung von Dämmschichtbildnern

Der Profilfaktor ist definiert als Verhältnis des beflammten Umfangs zur Querschnittsfläche des Profils. Für die üblicherweise verwendeten genormten Profile sind entsprechende Tabellen vorhanden.

Dünnwandige Profile mit entsprechend großem Profilfaktor erwärmen sich rascher und benötigen deshalb größere Schichtdicken des Dämmschichtbildners mit entsprechend besserer Wärmedämmung.

Dies erforderliche Schichtdicke ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu gehören unter anderem:

  • der Profilfaktor (U/A-Faktor),
  • die Art des Profils (geschlossen/offen),
  • die gewünschte Feuerwiderstandsdauer,
  • das verwendete Produkt (herstellerabhängig und durch Zulassung geregelt),
  • die geforderte Norm (DIN, EN),
  • die Bemessungstemperatur (EN).

Unterschiedliche Profilarten (offene oder geschlossene Profile) haben ein unterschiedliches Aufheizverhalten. So heizen sich geschlossene Profile schneller auf als offene Profile mit gleichem U/A Faktor. Dem wird durch entsprechende Dicke des Dämmschichtbildners Rechnung getragen.

Fragen zur Pflege und Wartung von Brandschutzbeschichtungen

Eine Wartung ist nicht erforderlich. Der Decklack ist regelmäßig auf Unversehrtheit zu überprüfen. Beschädigungen des Beschichtungsaufbaus müssen unverzüglich fachgerecht Instand gesetzt werden. Hierbei sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Verantwortung der Kontrolle liegt beim Eigentümer des Objektes.

Da eine mechanische Beschädigung weitestgehend ausgeschlossen werden kann, ist eine Wartung nicht erforderlich, sofern kein Wasserschaden auftritt.

Wir empfehlen, zunächst losen Staub oder andere Verschmutzungen von Hand oder mechanisch, zum Beispiel durch Abblasen, Absaugen oder leichtes Abbürsten, zu entfernen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Beschichtung nicht beschädigt wird. Weitergehende Reinigungen sind produktabhängig und mit dem jeweiligen Hersteller abzustimmen.

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